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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2004 - 2 L 91/03   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2004 - 2 L 91/03 (https://dejure.org/2004,61068)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.01.2004 - 2 L 91/03 (https://dejure.org/2004,61068)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 2 L 91/03 (https://dejure.org/2004,61068)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 1 A 2089/05

    Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag; Fehlende Anknüpfung an

    Auch der in diesem Zusammenhang des Weiteren problematischen Frage, ob die Unterhaltspflicht erst mit Beginn der Zahlungspflicht oder bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung erlischt, vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 23.1.2004 - 2 L 91/03 -, Juris; jurisPK-BGB-Müller, § 1585 Rn. 16; MünchKomm-Maurer, BGB, § 1585c Rn. 17, muss nicht weiter nachgegangen werden.
  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 3 ZB 20.759

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Familienzuschlag der Stufe 1 mit

    Ein geschiedener Beamter erhält den Familienzuschlag Stufe 1 nur dann, wenn er an seinen geschiedenen Ehepartner l a u f e n d e Unterhaltsleistungen erbringt, nicht jedoch - wie hier - im Falle der Gewährung einer einmaligen Abfindungszahlung (BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 24, 27 zu § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG; OVG MV, B.v. 23.1.2004 - 2 L 91/03 - juris Rn. 5; VG Ansbach, U.v. 7.5.2020 - AN 1 K 19.00948 - juris Rn. 46).
  • VG Sigmaringen, 28.09.2011 - 1 K 3529/10

    Familienzuschlag bei Abfindung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.01.2003 - 2 C 5/02 - und Urteil vom 12.03.1991 - 6 C 51.88 -) der sich die Kammer anschließt, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 bzw. der Stufe 2 des früheren Ortszuschlags nicht vor, wenn statt einer Unterhaltsrente eine Abfindung in Kapital gezahlt wird (ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.01.2004 - 2 L 91/03 - Juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2003 - 4 S 739/02 - Juris).
  • VG Sigmaringen, 28.11.2011 - 1 K 3529/10

    Anspruch eines geschiedenen, den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.01.2003 - 2 C 5/02 - und Urteil vom 12.03.1991 - 6 C 51.88 - ) der sich die Kammer anschließt, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 bzw. der Stufe 2 des früheren Ortszuschlags nicht vor, wenn statt einer Unterhaltsrente eine Abfindung in Kapital gezahlt wird (ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.01.2004 - 2 L 91/03 - [...] und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2003 - 4 S 739/02 - [...]).
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