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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2004 - 2 L 91/03 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 2 L 91/03 (https://dejure.org/2004,61068)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 1 A 2089/05
Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag; Fehlende Anknüpfung an …
Auch der in diesem Zusammenhang des Weiteren problematischen Frage, ob die Unterhaltspflicht erst mit Beginn der Zahlungspflicht oder bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung erlischt, vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 23.1.2004 - 2 L 91/03 -, Juris; jurisPK-BGB-Müller, § 1585 Rn. 16; MünchKomm-Maurer, BGB, § 1585c Rn. 17, muss nicht weiter nachgegangen werden. - VGH Bayern, 10.05.2021 - 3 ZB 20.759
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Familienzuschlag der Stufe 1 mit …
Ein geschiedener Beamter erhält den Familienzuschlag Stufe 1 nur dann, wenn er an seinen geschiedenen Ehepartner l a u f e n d e Unterhaltsleistungen erbringt, nicht jedoch - wie hier - im Falle der Gewährung einer einmaligen Abfindungszahlung (…BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 24, 27 zu § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG; OVG MV, B.v. 23.1.2004 - 2 L 91/03 - juris Rn. 5;… VG Ansbach, U.v. 7.5.2020 - AN 1 K 19.00948 - juris Rn. 46). - VG Sigmaringen, 28.09.2011 - 1 K 3529/10
Familienzuschlag bei Abfindung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.01.2003 - 2 C 5/02 - und Urteil vom 12.03.1991 - 6 C 51.88 -) der sich die Kammer anschließt, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 bzw. der Stufe 2 des früheren Ortszuschlags nicht vor, wenn statt einer Unterhaltsrente eine Abfindung in Kapital gezahlt wird (ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.01.2004 - 2 L 91/03 - Juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2003 - 4 S 739/02 - Juris). - VG Sigmaringen, 28.11.2011 - 1 K 3529/10
Anspruch eines geschiedenen, den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.01.2003 - 2 C 5/02 - und Urteil vom 12.03.1991 - 6 C 51.88 - ) der sich die Kammer anschließt, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 bzw. der Stufe 2 des früheren Ortszuschlags nicht vor, wenn statt einer Unterhaltsrente eine Abfindung in Kapital gezahlt wird (ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.01.2004 - 2 L 91/03 - [...] und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2003 - 4 S 739/02 - [...]).